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   BVerwG, 06.12.2001 - 2 B 48.01   

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https://dejure.org/2001,13894
BVerwG, 06.12.2001 - 2 B 48.01 (https://dejure.org/2001,13894)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.2001 - 2 B 48.01 (https://dejure.org/2001,13894)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 2 B 48.01 (https://dejure.org/2001,13894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtsgrundsätzliche Bedeutung - Divergenz des Berufungsurteils zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Aufklärungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2001 - 2 B 48.01
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Darlegungsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 14 = NJW 1997, 3328, jeweils m.w.N., und vom 13. Juli 1999 - BVerwG 8 B 166.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 9 S. 1).

    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn das Beweisthema, die für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen einschließlich des einzusetzenden Beweismittels, das voraussichtliche Ergebnis dieser - weiteren - Sachverhaltsermittlung und seine Eignung für eine dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung benannt werden sowie, wenn auch ausgeführt wird, dass und inwiefern bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr vgl. Beschluss vom 19. August 1997, a.a.O. S. 14 f. und S. 3328, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 13.07.1999 - 8 B 166.99

    Anforderungen an die Darlegung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2001 - 2 B 48.01
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Darlegungsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 14 = NJW 1997, 3328, jeweils m.w.N., und vom 13. Juli 1999 - BVerwG 8 B 166.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 9 S. 1).
  • BVerwG, 11.02.1994 - 2 B 173.93

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe - Geschäftsunfähigkeit - Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2001 - 2 B 48.01
    Das Vorbringen der Beschwerde zum Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, rechtsgrundsätzliche Bedeutung, genügt bereits nicht den Anforderungen an die Bezeichnung einer Grundsatzrüge, denn die Beschwerde selbst führt außer einer obergerichtlichen Entscheidung den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1994 - BVerwG 2 B 173.93 -(Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 258 = NJW 1994, 2633) an, durch den auch nach ihrer Auffassung die aufgeworfene Rechtsfrage geklärt ist.
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